AGBs

Allgemeine Vertragsbedingungen

Lieber Gast,

es freut uns, dass Sie Ihren Urlaub in dem Feriengebiet Rhein-Ahr-Eifel verbringen möchten. Damit der lieben Ordnung genüge getan ist und zwischen Ihnen und uns eine verlässliche Grundlage geschaffen wird, und damit Sie vor allem beruhigt Ihren wohlverdienten Urlaub antreten können, bitten wir, die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise zu beachten. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, sofern nicht in der Buchungsbestätigung die Geltung besonderer Zahlungsbedingungen vereinbart ist.

1. Reiseprogramm und Reisepreis

Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind jeweils im Text- und/oder Tabellenteil der Ausschreibung des Angebotes angegeben. Nach Vertragsabschluss mit Ihnen notwendig werdende Preisänderungen müssen wir uns vorbehalten, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Falls Preisänderungen 10 % übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Kosten innerhalb von zehn Tagen nach Kenntnisnahme der Änderungen schriftlich vom Reisevertrag zurückzutreten.

2. Anmeldung und Bestätigung

2.1 Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder fernmündlich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrücklich und gesonderte Erklärung übernommen hat. Durch unsere Annahme der Anmeldung kommt der Reisevertrag zu Stande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

2.2 Auf Ihren Reservierungswunsch hin erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung sowie die Unterlagen für Ihren Aufenthalt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist die Abweichung für uns zehn Tage verbindlich. der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes nur zu Stande, wenn Sie uns innerhalb der 10-Tages-Frist die Annahme erklären. Dies kann auch durch Zahlung oder Anzahlung erfolgen.

2.3 Ausdrücklich als vermittelte Leistungen beschriebene Leistungen wie z.B. Zimmervermittlung, unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Im Fall der Reisevermittlung ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder unsere Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsabschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.1 sinngemäß.

3. Bezahlung

3.1 Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10 % des Reisepreises, höchstens € 250, mindestens jedoch € 25 zu zahlen. Bei einem Reisepreis bis zu € 50 ist der Gesamtbetrag nach Vertragsabschluss komplett zu entrichten.

3.2 der Restbetrag ist gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen im Sinne § 651 k BGB bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.

3.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen im Sinne des § 651 k BGB. Bei der Zimmervermittlung ist es bei kurzfristigen Buchungen möglich, entweder einen Nachweis der Einzahlung (Quittungsbeleg/Überweisungsabschnitt) mitzubringen, der in diesem Fall als Gutschein gilt, oder direkt beim Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Nichtzahlung bedeutet nicht gleichzeitig Stornierung!

4. Leistungsänderungen

Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Vertrages sind uns gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern Mängel bei den geänderten Leistungen auftreten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1 Rücktritt

der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Wir empfehlen Ihnen, dieses schriftlich zu tun. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen sowie für unsere Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatzanspruch wird unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Rücktritts geltend gemacht und ist gem. nachfolgender Tabelle pauschaliert:

bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt 10 %

bis zu 15 Tagen vor Reiseantritt 30 %

bis zu 7 Tagen vor Reiseantritt 50 %

bis zu 3 Tagen vor Reiseantritt 75 %

ab dem 3. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Absage 80 %.

Dies gilt nicht, wenn wir lediglich als Vermittler im Sinne des Reisevertragsrechts tätig werden. In diesem Fall gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners (Hotel, Pension, etc.)

Als Vermittler erheben wir eine angemessene Bearbeitungsgebühr, mindestens € 15.

5.2 Umbuchung

Wird auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, der Reisetermin, das Reiseziel oder die Unterkunft geändert, wird pro Umbuchung ein angemessenes Umbuchungsentgelt, mindestens jedoch € 10 erhoben.

5.3 Ersatzteilnehmer

Bis zum Reisebeginn kann sich der Reisende durch einen Dritten ersetzen lassen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Ein Wechsel in der Person kann abgelehnt werden, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle eines Rücktritts können wir von Ihnen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem Interesse, sich vom Leistungsträger eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

der Reisevertrag kann unsererseits gekündigt werden, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung den Reiseverlauf stören oder so vertragswidrig handeln, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Fall der Kündigung bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Wir sind berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bis zu vier Wochen vor Reiseantritt können wir die Reise absagen, sollten die entstehenden Kosten durch von uns nicht zu vertretende Umstände wirtschaftlich nicht mehr tragbar sein.

8. Gewährleistung:

8.1 Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an den örtlichen Leistungsträger bzw. dessen Vertreter. Sind diese nicht erreichbar, können Sie sich an uns wenden. Stellt die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand dar, kann dieser verweigert werden.

8.2 Minderung des Reisepreises

Nach Rückkehr von der Reise können Sie eine der Minderleistungen entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe Ziff. 8.1) Reiseleistungen nicht vertragsmäßig geleistet wurden.

8.3 Kündigung des Vertrages

Sollte die Reise durch einen erheblichen Mangel beeinträchtigt werden und keine Abhilfe in einer angemessenen Frist erfolgen, kann der Reisende kündigen. In Anspruch genommene Leistungen müssen bezahlt werden.

8.4 Schadensersatz

der Reisende kann vom Reiseveranstalter Schadensersatz verlangen, kommt es infolge eines durch den Reiseveranstalter zu vertretenden Umstandes zu einem Mangel.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt.

9.2 Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Unsere Haftung ist hier gem. Ziff. 10 aber beschränkt. Im Falle der Zimmerreservierung vermitteln wir Ihnen die gewünschte Unterkunft. Wir haften daher in diesem Falle für eine gute Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern und eine sorgfältige Auswahl der Betriebe, die Richtigkeit der Prospektbeschreibung und die ordnungsgemäße Bearbeitung der Vermittlung. Wir haften nicht für Handlungen und Unterlassungen der Leistungsträger (Hotels, Gasthöfe, Pensionen).

10. Beschränkung der Haftung

10.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

10.2 Haftung bei Urlaubsaktivitäten

Bei Beteiligung an Sport- und anderen Urlaubsaktivitäten haftet der Reisende selbst. Sportanlagen, -geräte und –fahrzeuge sollte er vor Inanspruchnahme selbst überprüfen. Für etwaige Unfälle haften wir im Rahmen von Ziff. 10.1 nur, wenn uns ein Verschulden trifft.

10.3 Haftung für Fremdleistungen

Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

11. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Jeder Reisende ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder sofort zu melden. Wird ein Mangel nicht angezeigt, verfällt der in Ziff. 8.2 erwähnte Anspruch auf Minderung.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen müssen gemäß § 651 g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren innerhalb von 2 Jahren.

13. Versicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). Weiterhin empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung, durch die Gepäck, Haftpflicht- und Krankenversicherung abgedeckt werden.

14. Gültigkeit der Reisebedingungen

Die Unwirksamkeit eines der Einzelpunkte der Allgemeinen Vertragsbedingungen hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

15. Gerichtsstand

Im Streitfalle ist der Gerichtsstand Sinzig.

Alle Preisangaben ohne Gewähr; für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.

Tourist-Information Bad Breisig
Koblenzer Str. 39, 53498 Bad Breisig
Tel. 02633/45630, Fax 02633/456350
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zusätzlich von April bis Oktober:
Samstag und Sonntag 10.00 bis 13.30 Uhr 

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