Wichtige Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Landtagswahl Rheinland-Pfalz am 22. März 2026

Die Verbandsgemeinde Bad Breisig führt für jeden Stimmbezirk ein Verzeichnis der Stimmberechtigten, das sogenannte Wählerverzeichnis. Sie dürfen bei der Landtagswahl nur dann wählen, wenn Sie im Wählerverzeichnis stehen. Als stimmberechtigte Person werden Sie automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl, also bis spätestens zum 08.02.2026 bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Wenn Sie bei der Landtagswahl stimmberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind sowie innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz Ihren Hauptwohnsitz nach dem 08.02.2026 umgemeldet haben, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde eingetragen. Dort können Sie am Wahlsonntag im Wahlraum Ihres Stimmbezirks wählen oder die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.

Unter den folgenden Voraussetzungen haben Sie aber auch die Möglichkeit, im Stimmbezirk Ihres neuen Wohnortes Ihre Stimme abzugeben:

Wenn Sie sich innerhalb des Zeitraums vom 9. Februar bis spätestens zum 1. März 2026 bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes angemeldet haben, müssen Sie bis spätestens zum 1. März 2026 einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes stellen.

Nach Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes gemäß Ihres Antrages, werden Sie im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde gestrichen.

Ebenso können Sie, sofern Sie wohnsitzlos in Deutschland sind und sich sonst in Rheinland-Pfalz gewöhnlich aufhalten, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

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