Bürgerbüro

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Frau Thurat

02633 4568-313

Heike.Thurat@bad-breisig.de

Montag 

08:00 – 16:00 Uhr


Dienstag

08:00 – 16:00 Uhr


Mittwoch

08:00 – 12:00 Uhr


Donnerstag

08:00 – 18:00 Uhr


Freitag

08:00 – 12:00 Uhr


Jeder erster Samstag im Monat

10:00 – 12:00 Uhr

Themenübersicht

An- und Ummeldung

Eine Anmeldung des Wohnsitzes bezieht sich auf den Zuzug aus einem anderen Land, einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Bad Breisig.

Eine Ummeldung hingegen auf einen Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Breisig.

 

Frist

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen

(§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz).

 

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument aller anzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung (schriftliche Bescheinigung des Vermieters) oder Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Grundbuchauszug etc. )
  • die Bestallungsurkunde des Betreuers
  • Vollmacht bei An-/Ummeldung durch eine andere Person

 

  • Beachte: Bei minderjährigen Personen müssen beide Elternteile/gesetzliche Vertreter anwesend sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils/gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.

 

Bei erstmaliger Anmeldung in Deutschland benötigen Sie zusätzlich:

  • Geburtsurkunde,
  • Heiratsurkunde bei Ehepartnern
  • Lebenspartnerschaftsurkunde bei Lebenspartnern
  • Geburtsurkunde der Kinder

 

Beachte: Bei Vorlage einer ausländischen Urkunde ist zudem eine Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers und ggf. auch eine Apostille oder Legalisation) erforderlich.

Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.

Abmeldung

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur bei Wegzügen ins Ausland erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Dokumente erforderlich.

Nebenwohnsitz

der Nebenwohnsitz muss bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden.

Die Abmeldung hingegen erfolgt bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes.

Benötigte Unterlagen

Hier werden die gleichen Unterlagen wie bei An- bzw. Ummeldung des Hauptwohnsitzes benötigt.

Gebühr

Alle Änderungen Ihres Wohnsitzes sind gebührenfrei.

Auskunftssperre nach dem Meldegesetz

 

Nach den gesetzlichen Grundlagen des Melderechts besteht die Möglichkeit im Bürgerbüro eine Auskunftssperre eintragen zu lassen, wenn durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten für Sie oder einen Familienangehörigen eine Gefahr für Leben, Gesundheit, die persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belangen entstehen kann.

 

Für die Eintragung ist die Vorlag eines Nachweises über die wichtigen Gründe (z. B. polizeiliche Bestätigung, Gerichtsurteil etc.) notwendig.

 

Frist

Die Auskunftssperre wird nach der Prüfung der Unterlagen für eine befristete Dauer von bis zu zwei Jahren eingetragen und kann nach Ablauf der Frist auf Antrag verlängert werden. Nach Eintragung der Auskunftssperre in das Melderegister erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Ablaufdatums der Sperre.

 

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Nachweis des wichtigen Grundes für die Eintragung der Auskunftssperre

 

Gebühr

Die Einrichtung einer Auskunftssperre ist kostenlos.

Beglaubigung

 

Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften können grundsätzlich im Bürgerbüro vorgenommen werden.

 

Beglaubigung von Dokumenten

Wenn Sie eine Beglaubigung eines bestimmten Dokuments (beispielsweise von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen usw.) benötigen, können Sie dies gegen Vorlage des Originals im Bürgerbüro vornehmen lassen.

 

Voraussetzung für die Beglaubigung ist, dass das Dokument entweder von einer deutschen Behörde oder für eine deutsche Behörde ist.

 

Die Originale müssen uneingeschränkt beweiskräftig sein. Dies bedeutet, dass keinerlei Änderungen vorgenommen worden sein dürfen.

 

Die zu beglaubigenden Unterlagen müssen in lateinischer Schrift sein (Buchstaben des deutschen Alphabets). Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, die Kopien von amtlichen Übersetzungen, erstellt durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher, zu beglaubigen.

 

Beglaubigung von Unterschriften

Auch Unterschriften können Sie im Bürgerbüro beglaubigen lassen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird. Dies gilt allerdings nicht für eine Unterschrift ohne einen dazugehörigen Text.

Achtung: Die Unterschrift ist erst im Bürgerbüro vor den zuständigen Mitarbeitern vorzunehmen.

 

Ausnahmen

Ausgenommen sind Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Heirats- und Geburtsurkunden usw.). Hier müssen aus rechtlichen Gründen Abschriften vom zuständigen Standesamt gefertigt werden.

 

Benötigte Unterlagen

  • Original und Kopie/Abschrift des Dokuments
  • Personalausweis/Reisepass

 

Gebühr

  • Amtliche Beglaubigung 2,00 € pro Beglaubigung

Für Bürger der VGV Bad Breisig sind die ersten drei Beglaubigungen kostenfrei.

 

  • Öffentliche Beglaubigung 15,00 € pro Beglaubigung

Fahrzeugschein

 

Die Adresse im Fahrzeugschein kann im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig umgeschrieben werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass dieser im Kreis Ahrweiler ausgestellt wurde.

 

Ist das nicht der Fall, muss für die Änderung eine KFZ-Zulassungsstelle in der Umgebung aufgesucht werden.

 

KFZ-Zulassungsbehörde Ahrweiler

Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr

Telefon: 02647/975-606

 

KFZ-Außenstelle Sinzig

Lindenstraße 7, 53489 Sinzig

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 18:00  Uhr

Mittwoch geschlossen

Telefon: 02642/901966

 

KFZ-Außenstelle Niederzissen

Kapellenstraße 12, 56651 Niederzissen

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08:00 -11:00 Uhr

Telefon: 02636/9750-101

 

Gebühr

Es fällt eine Gebühr in Höhe von 10,70 € an (EC-Kartenzahlung möglich).

 

 

 

 

 

Führungszeugnis

Antrag

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt.

Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, können Sie den Antrag persönlich im Bürgerbüro oder online beim Bundesamt für Justiz stellen.

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

Eine persönliche Vorsprache ist bei Personen ab dem 18. Lebensjahr unumgänglich.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter gegen Vorlage des Ausweises des Minderjährigen gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache des Minderjährigen ist nicht notwendig.

Informationen zum Verfahren der Online-Beantragung von Führungszeugnissen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesamtes für Justiz: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Arten des Führungszeugnisses

Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem erweiterten Führungszeugnis.

Im Regelfall reicht die Vorlage eines einfachen Führungszeugnisses.

Das erweiterte Führungszeugnis benötigen Sie nur dann, wenn es beispielsweise von Ihrem Arbeitgeber ausdrücklich gefordert wird. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Sie Minderjährige ehrenamtlich oder beruflich betreuen, erziehen oder ausbilden.

Bitte bringen Sie zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses den Nachweis über die Notwendigkeit mit (z. B. Schreiben des Arbeitgebers).

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnis einen Nachweis über die Notwendigkeit

(z. B. Schreiben des Arbeitgebers)

Bearbeitungsdauer

Unabhängig von der Art der Beantragung liegt das Führungszeugnis innerhalb von 8-10 Werktagen bei Ihnen oder der Behörde vor.

Ausnahme: Sollten Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist mit einer Bearbeitungszeit von zwanzig Arbeitstagen zu rechnen, da die Mitteilung aus dem Register des Herkunftsmitgliedstaates angefordert werden muss.

Für den Fall, dass Sie das Führungszeugnis kurzfristig benötigen, gibt es die Möglichkeit der persönlichen Abholung beim Bundesamt für Justiz in Bonn. Hierzu bekommen Sie bei der Antragstellung im Bürgerbüro eine entsprechende Bestätigung zur Vorlage in Bonn.

Gebühr

13,00 € (EC-Kartenzahlung möglich).

In Ausnahmefällen kann die Beantragung aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen oder für Verwendung ehrenamtlicher Tätigkeiten gebührenfrei erfolgen. Dies kann jedoch nur gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises geschehen.

Weitere Informationen

Bei einem polizeilichen Führungszeugnis handelt es sich um eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, in dem alle strafrechtlichen Entscheidungen erfasst werden.

In den meisten Fällen wird es zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt, damit Sie nachweisen können, dass keine Vorstrafen vorliegen.

Das Bundeszentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführt.

Wenn Sie den Antrag im Bürgerbüro stellen, wird dieser an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, dort erstellt und versandt.

Fundsachen

 

Abgeben

Fundsachen mit einem Wert von über 10,00 € müssen beim Fundamt abgegeben werden. Dieses befindet sich im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig. Dort wird eine Fundanzeige mit der Bezeichnung der Fundsache, dem Fundort und –zeitpunkt sowie dem Namen, Anschrift und Telefonnummer des Finders/ der Finderin, erstellt. Gleichzeitig kann angegeben werden, wo die Fundsache aufbewahrt wird und ob ein Finderlohn erwünscht ist.

Gesucht

Die Fundsachen werden in der Regel noch am selben Tag der Abgabe auf der Online-Seite veröffentlicht.

 

Aufbewahrung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren.

Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder findet Anspruch auf den gefunden Gegenstand.

Nehmen Sie das Recht nicht wahr, wird die Stadt selbst Eigentümer der Sachen.

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Im Gewerbezentralregister sind alle Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.

Eine Auskunft können Sie immer nur über Ihr eigenes Gewerbe beantragen.

Ein Antrag auf Auskunft einer juristischen Person oder Personengesellschaft ist beim Gewerbeamt zu stellen.

Antrag

  • online beim Bundesamt für Justiz oder
  • persönlich im Bürgerbüro
  • der Antrag wird bei persönlicher Antragstellung vom Bürgerbüro an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, die Auskunft dort erstellt und versandt.

Informationen zum Verfahren der Online-Beantragung finden Sie direkt auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz:        

www.fuehrungszeugnis.bund.de

Gebühr

Die Gebühr beträgt 13,00 € und ist bei der Antragstellung zu entrichten (EC-Kartenzahlung möglich).

Frist

der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird an das Bundeszentralregister in Bonn weitergeleitet und dort bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Antragstellung ca. 2 Wochen.

Haushaltsbescheinigung

In der Haushaltsbescheinigung werden die Personendaten des Antragstellers und der in seinem Haushalt lebenden Familienmitglieder (Ehepartner/in, Lebensgefährt/-in und Kinder) bestätigt.
Sie dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen (z.B. Kindergeld und Erziehungsgeld).

 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis

Abmeldung

der Hundehalter hat den Hund abzumelden, nachdem er ihn veräußert oder abgeschafft hat, sowie nachdem der Hund abhandengekommen, verstorben oder der Halter aus der Gemeinde verzogen ist.

Gebühren

Bad Breisig:

  1. Hund              90,00 €
  2. Hund 105,00 €
  3. Hund 210,00 €

Kampfhund    560,00 €

Brohl-Lützing

  1. Hund   40,00 €
  2. Hund   95,00 €        
  3. Hund 150,00 €

Kampfhund    150,00 €

Gönnersdorf

  1. Hund   60,00 €
  2. Hund   96,00 €
  3. Hund 108,00 €

Waldorf

  1. Hund   60,00 €
  2. Hund 120,00 €
  3. Hund 180,00 €

Anmeldung

der Hundehalter ist grundsätzlich verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder wenn der Hund ihm durch Geburt oder von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist, innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Verbandsgemeinde Bad Breisig anzumelden.

Diese Anmeldung kann im Bürgerbüro vorgenommen werden.

Gebühren

Bad Breisig:

  1. Hund 90,00 €
  2. Hund 105,00 €
  3. Hund 210,00 €

Kampfhund 560,00 €

Brohl-Lützing

  1. Hund   40,00 €
  2. Hund   95,00 €        
  3. Hund   150,00 €

Kampfhund   150,00 €

Gönnersdorf

  1. Hund   60,00 €
  2. Hund   96,00 €
  3. Hund   108,00 €

Waldorf

  1. Hund   60,00 €
  2. Hund   120,00 €
  3. Hund   180,00 €

Kinderreisepass

 

Einen Kinderreisepass benötigen Sie, wenn Sie mit Ihrem Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aus der Bundesrepublik Deutschland aus- oder aus dem Ausland wieder einreisen möchten.

 

Im Gegensatz zum Reisepass (ePass) enthält der Kinderreisepass jedoch keine elektronischen Speichermedien und wird somit ohne Biometriedaten ausgestellt. Aus diesem Grund informieren Sie sich bitte im Vorfeld Ihrer Reise, ob für die Einreise ein Kinderpass ausreichend ist oder ein Reisepass (ePass) beantragt werden muss. Länder- und Reiseinformationen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

 

Benötigte Unterlagen

  • Identitätspapier
  1. B. Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

 

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel

 

  • Bei Personen unter 16 Jahren

Antrag muss zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter) im Bürgerbüro unterschrieben werden.

 

Wenn das persönliche Erscheinen eines gesetzlichen Vertreters nicht möglich ist, kann eine schriftliche formlose Einverständniserklärung vorgelegt werden.

                                                                                                                 

Bei Vormundschaften, Betreuungsverhältnissen oder Aufenthaltspflegschaften ist die Bestallungsurkunde erforderlich.

 

Die persönliche Vorsprache des Kindes ist erst ab dem 10. Lebensjahr erforderlich.

 

Gebühr

  • Neuausstellung 13,00 €
  • Verlängerung   6,00 €

(Eine Verlängerung ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich.)

 

Eine EC-Kartenzahlung ist ab 10,00 € möglich.

 

Gültigkeit

Seit Januar 2021 wird der Kinderreisepass grundsätzlich für ein Jahr, jedoch höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.

 

Fristen

In der Regel wird der Kinderreisepass am Tag der Beantragung ausgehändigt.

Bescheinigung aus dem Melderegister

 

Auf Anfrage können Sie im Bürgerbüro eine Bescheinigung über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten erhalten. Sie haben die Möglichkeit diese Bescheinigungen persönlich anzufordern und bar zu bezahlen. Die Bescheinigung wird Ihnen dann direkt ausgehändigt.

 

Hier unterscheidet man zwischen einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung.

 

Einfache Meldebescheinigung

Hier gehen folgende Daten hervor:

  1. Familienname
  2. Vorname
  3. Rufname
  4. Geburtsname
  5. frühere Namen
  6. Geburtsdatum und –ort
  7. aktuelle Wohnanschrift/en (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)

 

Erweiterte Meldebescheinigung

Auf Antrag können weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  1. Gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, jeweils mit Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  2. derzeitige Staatsangehörigkeiten
  3. frühere Anschriften
  4. Einzugsdatum, Auszugsdatum
  5. Familienstand
  6. Sollte die Person verstorben sein, wird auch dies mitgeteilt

 

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Kinderreisepass, ausländischer Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel)

 

Die Meldebescheinigungen können auch gegen Vorlage folgender Unteralgen von einer beauftragten Person für Sie beantragt werden:

  • Vollmacht (formlos)
  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten

 

Gebühr

6,00 € (EC-Kartenzahlung ab 10,00 € möglich)

 

Melderegisterauskunft

Mittels einer Melderegisterauskunft können Sie Daten aus dem aktuellen Datenbestand des Melderegisters über eine bestimmte Person in einem gesetzlich festgelegten Umfang erhalten.

Melderegisterauskünfte können nur aufgrund persönlicher Vorsprache oder schriftlicher Anfrage erteilt werden.

Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.

Bei den Melderegisterauskünften wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Auskunft unterschieden.

Einfache Melderegisterauskunft

Diese beinhaltet folgende Daten:

  • Vor- und Familienname,
  • Doktorgrad,
  • aktuelle Anschrift und
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Diese beinhaltet zusätzlich folgende Daten:

  • Geburtsdatum und -ort,
  • Geburtsname,
  • Familienstand,
  • Ehepartner/in, Lebenspartner/in,
  • Staatsangehörigkeit,
  • alle Anschriften mit Ein- und Auszugsdatum.

Antragstellung

Sofern diese Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, ist dies anzugeben.

Die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn

  1. die angefragte Person eindeutig identifiziert werden kann und
  2. Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an den einzelnen Daten glaubhaft machen können. Ein Nachweis für ein solches Interesse kann beispielsweise die Kopie eines anhängigen Verfahrens oder ein vollstreckbarer Titel sein.

Gebühr

Einfache Melderegisterauskunft       7,50 €

                                                           8,50 € (gewerblich)

Erweiterte Melderegisterauskunft     11,50 €

                                                           12,00 € (gewerblich)

Beachte: Die Gebühr ist vor Antragstellung auf eines der Konten der Verbandsgemeindekasse zu überweisen.

Kreissparkasse Ahrweiler

IBAN DE16 5775 1310 0000 7000 05          BIC-SWIFT MALADE51AHR

Volksbank RheinAhrEifel eG

IBAN DE77 5776 1591 0153 3044 00          BIC-SWIFT GENODED1BNA

Postbank Köln

IBAN DE94 3701 0050 0028 6755 07         BIC-SWIFT PBNKDEFF370

Als Verwendungszweck geben Sie bitte „EMA + Name“ an.

der schriftlichen Anfrage ist eine Kopie des Einzahlungsbelegs beizufügen.

Parkausweise für schwerbehinderte Menschen

 

Für Menschen mit bestimmten Schwerbehinderungen besteht die Möglichkeit durch einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis eine Parkerleichterung zu erhalten. Je nach Schwerbehinderung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen drei verschiedenen Parkausweisen:

 

-Antrag Schwerbehindertenausweis-

 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
  • 1 aktuelles Lichtbild (nur für die Ausstellung eines EU-Parkausweises)

 

Gültigkeit

Die Gültigkeit des Parkausweises wird in der Regel an den Bewilligungszeitraum des Schwerbehindertenausweises angepasst. Sie beträgt jedoch maximal fünf Jahre.

 

Gebühren

Die Ausstellung ist Gebührenfrei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Blauer Parkausweis

 

Personengruppen:

  • Außergewöhnlich gehbehinderte Menschen (Merkzeichen „aG“)
  • Blinde Menschen (Merkzeichen „BI“)
  • Schwerbehinderte Menschen mit dem Merzeichen G und B

und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80

  • Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

 

Oranger Parkausweis

 

Personengruppen:

  • Schwerbehinderte Menschen mit dem Merzeichen G und B

und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70

  • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt.
  • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.

 

Gelber Parkausweis

 

Personengruppen:

  • Gehbehinderte Menschen (Merkzeichen „G“)
  • Ohnhänder/ Ohnarmer
  • Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße unter 1,39 m und darunter

 

Beachte:

Nur in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gültig.

Personalausweis

Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden Deutschen die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie der Meldepflicht unterliegen.

der Personalausweis im Scheckkartenformat ist mit einer Onlinefunktion ausgestattet und zehn Jahre bzw. sechs Jahre bei Personen unter 24 Jahren gültig.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätspapier
  1. B. alter Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel

  • Bei Personen unter 16 Jahren

Antrag muss zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter) im Bürgerbüro unterschrieben werden.

Wenn das persönliche Erscheinen eines gesetzlichen Vertreters nicht möglich ist, kann eine schriftliche formlose Einverständniserklärung vorgelegt werden.

Bei Vormundschaften, Betreuungsverhältnissen oder Aufenthaltspflegschaften ist die Bestallungsurkunde erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache durch die benötigte Unterschrift altersunabhängig zwingend notwendig ist.

 

Zusätzlich ist seit August 2021 jeder verpflichtet, seine Fingerabdruckdaten aufnehmen zu lassen. 

 

Gebühr

  • Personen ab dem 24. Lebensjahr             37,00 €
  • Personen unter dem 24. Lebensjahr 28,80 €
  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

Eine EC-Kartenzahlung ist möglich.

Fristen

Die gesamte Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2-3 Wochen.

Abholung

Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig gestellt ist, erhalten Sie den sogenannten PIN-Brief von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt.

Zwei bis drei Tage nach Erhalt des PIN-Briefes liegt der Ausweis zur Abholung im Bürgerbüro bereit.

Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Ausweis mit.

Sollten Sie eine andere Person beauftragen Ihren Ausweis abzuholen, benötigt diese eine Vollmacht und ebenfalls den alten Ausweis.

Fingerabdrücke:

Seit August 2021 ist die Speicherung der Fingerabdrücke im Personalausweis europaweit verpflichtend.

Die Kombination aus Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung des Ausweises zu Ihnen und erhöht somit die Sicherheit.

Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie z. B. Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Onlinefunktion:

Das elektronische Ausweisen wird durch einen Chip in der Ausweiskarte ermöglicht. Sie können mit Ihrem Online-Ausweis Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher erledigen.

In der Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“ erfahren Sie, wie Sie Ihren Online-Ausweis mit einem Smartphone oder mit einem Computer für die digitale Welt nutzen und wie er Ihre persönliche Daten schützt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des Bundesministerium des Innern und für Heimat:

www.personalausweisportal.de

Verlust

Eine Umtauschpflicht der alten Personalausweise besteht nicht. Diese behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum.

Sollten Sie Ihren Ausweis verlieren, benachrichtigen Sie bitte das Bürgerbüro, damit eine Verlustanzeige gefertigt und ein neuer Ausweis beantragt werden kann.

Die Online-Funktion kann über das Bürgerbüro oder Ihrerseits direkt über die Sperr-Hotline gesperrt werden.

Sperrhotline: 116 116 (kostenlos)

Reisepass (ePass)

Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie außerhalb der Europäischen Union aus- oder einreisen möchten.

Informieren Sie sich bitte vor jeder Reise genau über die jeweiligen Länder- und Reisebestimmungen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Gültigkeit

der Reisepass ist zehn bzw. sechs Jahre bei Personen unter 24 Jahren gültig.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätspapier
  1. B. alter Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel

  • Bei Personen unter 16 Jahren

Antrag muss zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter) im Bürgerbüro unterschrieben werden.

Wenn das persönliche Erscheinen eines gesetzlichen Vertreters nicht möglich ist, kann eine schriftliche formlose Einverständniserklärung vorgelegt werden.

Bei Vormundschaften, Betreuungsverhältnissen oder Aufenthaltspflegschaften ist die Bestallungsurkunde erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache durch die benötigte Unterschrift altersunabhängig zwingend notwendig ist.

 

Fristen

Die reguläre Bearbeitungsdauer des Reisepasses beträgt ca. 5-6 Wochen.

Express-Reisepass

Benötigen Sie den Reisepass jedoch schneller, besteht die Möglichkeit gegen eine höhere Gebühr einen Expresspass zu beantragen, der innerhalb von 3-5 Werktagen zur Abholung im Bürgerbüro bereit liegt.

Vorläufiger Reisepass

In dringenden Fällen, wenn aus zeitlichen Gründen weder eine reguläre Beantragung noch eine Beantragung nach dem Expressverfahren möglich ist, kann auch ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass ausgestellt werden.

Bitte bringen Sie hierzu einen Nachweis mit, aus dem die Dringlichkeit der Reise hervorgeht (z. B. Buchungsbestätigung).

Abholung

Wenn Ihr Reisepass von der Bundesdruckerei geliefert worden ist, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung vom Bürgerbüro.

Bitte bringen Sie, falls vorhanden, Ihr altes Dokument mit. 

Sollten Sie eine Person zur Abholung beauftragen benötigt diese eine formlose Vollmacht und ebenfalls das alte Dokument (falls vorhanden).  

Gebühren

Ab dem 24. Lebensjahr

  • Reisepass   60,00 €
  • Express-Reisepass   92,00 €
  • 48-Seiten-Reisepasss               82,00 €
  • 48-Seiten-Expresspass 114,00 €

Unter dem 24. Lebensjahr

  • Reisepass   37,50 €
  • Express-Reisepass   69,50 €
  • 48-Seiten-Reisepass   59,50 €
  • 48-Seiten- Expresspass   91,50 €

Eine EC-Kartenzahlung ist möglich.

Steueridentifikationsnummer

 

Sie haben Ihre Steuer-ID nicht erhalten oder finden diese nicht?

Sie finden diese in der Regel in den folgenden Dokumenten:

  • im Einkommensteuerbescheid oder
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung

 

Finden Sie Ihre Steuer-ID in den genannten Unterlagen nicht, können Sie diese im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung erfragen.

 

Gebühr

Die erste Aushändigung der Steuer-ID ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig kostenlos.

Für jede weite Aushändigung fällt eine Gebühr in Höhe von 6,00 € an.

Übermittlungssperre nach dem Meldegesetz

 

Jeder Einwohner hat nach § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz das Recht, eine Übermittlungssperre auf Antrag eintragen zu lassen.

 

Diese beinhaltet die Weitergabe des Vor- und Familiennamens sowie der Anschrift an:

  • Parteien
  • Adressbuchverlage
  • Religionsgesellschaften
  • Alters-/Ehejubiläen
  • Bundeswehr

 

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument

 

Gebühr

Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kostenfrei.

 

Eine Anmeldung des Wohnsitzes bezieht sich auf den Zuzug aus einem anderen Land, einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Bad Breisig.

Eine Ummeldung hingegen auf einen Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Breisig.

 

Frist

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen

(§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz).

 

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument aller anzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung (schriftliche Bescheinigung des Vermieters) oder Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Grundbuchauszug etc. )
  • die Bestallungsurkunde des Betreuers
  • Vollmacht bei An-/Ummeldung durch eine andere Person

 

  • Beachte: Bei minderjährigen Personen müssen beide Elternteile/gesetzliche Vertreter anwesend sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils/gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.

 

Bei erstmaliger Anmeldung in Deutschland benötigen Sie zusätzlich:

  • Geburtsurkunde,
  • Heiratsurkunde bei Ehepartnern
  • Lebenspartnerschaftsurkunde bei Lebenspartnern
  • Geburtsurkunde der Kinder

 

Beachte: Bei Vorlage einer ausländischen Urkunde ist zudem eine Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers und ggf. auch eine Apostille oder Legalisation) erforderlich.

Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.

 

Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein)

 

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich ärztlich untersuchen lassen und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein (Jugendschutzuntersuchung). Eine Beschäftigung ohne diesen Untersuchungsberechtigungsschein ist nicht zulässig.

 

Für den Fall, dass das 18. Lebensjahr ein Jahr später ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist, gibt es einen Berechtigungsschein zur Nachuntersuchung.

Ausgestellt wird ein Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt, sowie der Erhebungsbogen über die physische und psychische Eignung.

 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis

 

Verwaltungsgebühren

Die Ausstellung eines UB-Scheines ist gebührenfrei.

Fomulare

  • Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
  • Antrag auf Erlaubnis/ Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
  • Antrag auf Feststellung einer Behinderung
  • Antrag auf Kindergeld
  • Antrag auf Teilübernahme der Beiträge zum Mittagessen in der Kindertagesstätte/ Schule aus Mitteln des Sozialfonds
  • Antrag auf Übernahme der Kosten für die VRM-MobilCard
  • Antrag auf Wohngeld
  • Einkommenssteuererklärung
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Vollmacht Ausstellung Ausweisdokumente minderjähriger Kinder
  • Vollmacht An-/Ummeldung minderjähriger Kinder
  • Vollmacht An-/Ummeldung
  • Vollmacht Abholung Personalausweis/ Reisepass