Gewässerunterhaltung und Starkregenvorsorge in der Verbandsgemeinde Bad Breisig

Die Gewässer in der Verbandsgemeinde Bad Breisig sind ein wertvoller Bestandteil unserer Landschaft und unserer Lebensqualität, die unsere gemeinsame Verantwortung brauchen. Angesichts zunehmender Wetterextreme, insbesondere starker Regenereignisse, wird der Schutz und die Pflege unserer Fließgewässer immer wichtiger. Die Verbandsgemeinde Bad Breisig ruft daher alle Bürgerinnen und Bürger zu einem bewussten Umgang mit den Gewässern auf.

 

Gewässerunterhaltung: Gemeinsam für den Schutz unserer Fließgewässer

In unserer Verbandsgemeinde handelt es sich bei vielen Gewässern um sogenannte Anliegergewässer. Das bedeutet, dass die Uferbereiche bis zur Gewässermitte den jeweiligen Grundstückseigentümern gehören. Während die Verbandsgemeinde ihrer gesetzlichen Aufgabe der wasserwirtschaftlichen Gewässerunterhaltung nachkommt, also dafür sorgt, dass das Wasser ordnungsgemäß abfließen kann, tragen die Anlieger die zivilrechtliche Verantwortung für die Verkehrssicherheit des Ufers und der Uferbepflanzung.

Dabei ist zu beachten, dass Bäume und Sträucher am Gewässer zum Grundstück gehören, unabhängig davon, wer sie gepflanzt hat. Somit liegt auch die Verantwortung für deren Pflege beim Grundstückseigentümer. Intakte Uferböschungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Gewässerökologie, insbesondere durch die Beschattung des Wassers. Diese verhindert eine übermäßige Erwärmung, stabilisiert biologische Prozesse und erhält die Artenvielfalt – ein entscheidender Faktor in Zeiten des Klimawandels.

Hohes Gras oder naturnahe Bepflanzung stellt in der Regel keine Gefahr dar. Im Gegenteil: Es legt sich mit der Strömung und bietet wertvollen Lebensraum für Insekten und Fische. Wichtig ist aber, dass schädliches Totholz, das den Abfluss behindern könnte, entfernt oder gesichert werden muss. Besonders in besiedelten Bereichen kann es sonst zu gefährlichen Rückstaus führen. Auch das Lagern von Brennholz oder anderen Gegenständen unmittelbar am Ufer (innerhalb von 10 Metern) ist zu vermeiden.

Starkregen: Vorsorge ist Verantwortung

Die Starkregensaison reicht erfahrungsgemäß von Mai/Juni bis in den September hinein, wobei der Juli statistisch die meisten Starkregenereignisse verzeichnet. Als Starkregen gelten bereits Niederschläge ab 10–15 Litern pro Quadratmeter in einer Stunde oder mehr als 30 Liter innerhalb eines Tages. Die Folgen können gravierend sein: Überflutungen, vollgelaufene Keller, Schäden an Gebäuden und Infrastruktur.

Daher gelten einige Regeln wie beispielsweise Gewässer und Uferbereiche nicht zu verbauen oder mit Materialien zu blockieren, keine Ablagerungen, auch keine kurzfristige Lagerung von Gegenständen am Gewässerrand und vor allem keine Entsorgung von Grünschnitt oder Abfällen im oder am Gewässer.

Neben den Grundstückseigentümern haben auch die Verbandsgemeinde, die Stadt und die Ortsgemeinden einige Aufgaben zu erfüllen und treffen so regelmäßig wichtige Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung und Starkregenvorsorge. Einige dieser teilweise auch vorbeugenden Maßnahmen sind die Wiederherstellung des Gewässerbetts und Entfernung von Anlandungen sowie die Beseitigung oder Sicherung von schädlichem Totholz. Auch die Reinigung und Instandsetzung von Einlaufbauwerken und Durchlässen gehört ebenso dazu wie die Beseitigung von sogenannten Verklausungen, der Verschluss des Fließgewässers durch Treibgut.

 

Der Schutz unserer Gewässer und die Vorsorge gegen Starkregen ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Bitte achten Sie als Grundstückseigentümer auf Ihre Verantwortung am Gewässer. Unterstützen Sie durch umsichtiges Handeln die Arbeit der Verbandsgemeinde und lassen Sie uns so gemeinsam für sichere Abflüsse, gesunde Ökosysteme und den Schutz von Eigentum und Umwelt sorgen.

Bei Fragen steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Vorherig Kontrollen vom 23.06.2025 bis 29.06.2025
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