Öffentliche Abgabenmahnung (Steuer- und Gebührenmahnung)

Die Verbandsgemeindekasse Bad Breisig macht darauf aufmerksam, dass

am 15. Februar 2026

folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer
  • Hundesteuer
  • Straßenkehrgebühren
  • Winterdienst
  • Landwirtschaftskammerbeitrag
  • Gästebeitrag
  • Tourismusbeitrag

Die Abgaben-/ Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 25. Februar 2026 an die Verbandsgemeindekasse Bad Breisig zu zahlen.

Nach dem 25. Februar 2026 werden die fällig gewesenen Beträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen.

Wir bitten, die Zahlungspflichtigen, den Termin einzuhalten.

Verbandsgemeindekasse Bad Breisig

 

Konten der Verbandgemeindekasse Bad Breisig:

Kreissparkasse Bad Breisig

 

 

IBAN:  DE16 5775 1310 0000 7000 05

BIC:    MALADE51AHR

VR Bank RheinAhrEifel e.G.

 

IBAN:  DE77 5776 1591 0153 3044 00

BIC:    GENODED1BNA

 

Postbank Köln IBAN: DE94 3701 0050 0028 6755 07

BIC:    PBNKDEFF

 

Vorherig Kontrollen vom 23.02.2026 bis 01.03.2026
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