Stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bad Breisig

Im Schiedsamtsbezirk Bad Breisig ist die stellvertretende Schiedsperson neu zu besetzen. Daher ist für die nächsten fünf Jahre eine neue stellvertretende Schiedsperson zu wählen. Die Ernennung zur stellvertretenden Schiedsperson erfolgt über das Amtsgericht Sinzig.

 

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der stellvertretenden Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher Art zu schlichten und durch den Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.

Das Schiedsamt ist gemäß § 9 Schiedsamtsordnung (SchO) zuständig bei Vergehen

  1. des Hausfriedensbruchs
  2. der Beleidigung
  3. der Verletzung des Briefgeheimnisses
  4. der Körperverletzung
  5. der Bedrohung
  6. der Sachbeschädigung

Nach § 4 Schiedsordung (SchO) darf zur stellvertretenden Schiedsperson nicht benannt werden,

  1. wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, beschränkt ist,
  2. wer das Amt des Staatsanwaltes ausübt oder wer als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft bestellt ist,
  3. wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,
  4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
  5. wer zu einer der in Nummer 3 und 4 genannten Personen in einem Dienst- oder ähnlichen ständigen Geschäftsverhältnis steht.

Zur stellvertretenden Schiedsperson soll nicht ernannt werden, wer

  1. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  2. seinen Wohnsitz nicht im Schiedsamtsbezirk hat.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Bad Breisig, die die Voraussetzungen zur Ernennung als stellvertretende Schiedsperson erfüllen, können sich bis zum 23.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig, Bachstraße 11,

53498 Bad Breisig, schriftlich unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und –ortes, Berufes sowie der Meldeanschrift bewerben. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Rathaus Bad Breisig unter Tel. (02633) 4568-117.

Vorherig Kontrollen vom 12.05.2025 bis 18.05.2025
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